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Ihr Versicherungsmakler in Bückeburg, Minden und Umgebung?

Risikolebensversicherungen in Bückeburg und Umgbebung

Ein Todesfall in der Familie ist stets ein großer Verlust. Wenn der Todesfall jedoch eine Person betrifft, die die finanzielle Basis einer Familie darstellt, ist der Verlust nicht nur beklagenswert, er ist auch finanziell höchst belastend. Um Ihnen in dieser Situation beizustehen, können insbesondere junge Familien Risikolebensversicherungen abschließen, die eine festgelegte Versicherungssumme auszahlen, wenn die versicherte Person verstirbt. So bleiben auch Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod durch eine Einmalzahlung finanziell versorgt, damit diese wieder auf eigenen Füßen stehen können.

Für die Berechnung des Tarifbeitrages einer Risikolebensversicherung ist entscheidend, ob Sie Raucher sind und wie hoch die gewünschte Todesfallleistung ausfallen soll. Die Höhe dieser Leistung wird jedoch davon bestimmt, wie Sie die Hinterbliebenen nach Ihrem Tod stützen möchten. Eine Absicherung kann erfolgen, indem Sie vermittels einer Risikolebensversicherung gewährleisten, dass die Formalitäten und die Beisetzung nach dem Tod keine finanziellen Hürden aufwerfen. Eine andere Absicherung, insbesondere für Familien mit einem Ernährer, kann sein, dass Sie den Hinterbliebenen genügend finanzielle Mittel zur Hand geben, die Zeit ohne eigenes Einkommen zu überbrücken. Nehmen Sie Ihrer Familie die Angst vor dem Sterben, indem Sie durch eine Risikolebensversicherung für eine Absicherung nach Ihrem Tod sorgen.

Warum ist „Über-Kreuz-Versicherung“ wichtig!

Steuerbelastung im Todesfall

• Todesfallsummen aus einer Risiko-LV unterliegen beim Begünstigten der Erbschaftsteuer, wenn jemand anderes als der Versicherungsnehmer die Leistung erhält

• Für Verheiratete greift die Steuerklasse I und ein Freibetrag von 500.000 EUR

• Für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner gilt die ungünstige Steuerklasse III und ein Freibetrag von lediglich 20.000 EUR

Folge: Je nach vererbtem Vermögen & Steuerklasse – hohe Steuerbelastung!

Die Lösung – Über-Kreuz-Versicherung

• Der eine Partner schließt auf das Leben des anderen Partners eine Risikolebensversicherung ab

• Wichtig: Der Versicherungsnehmer ist gleichzeitig Bezugsberechtigter und zahlt die Beiträge

Folge: Die Todesfallleistung fließt an den Versicherungsnehmer/Bezugsberechtigten und es fällt keine Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer an!

Sie haben noch Fragen? Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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