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Richtig versichert ins Studium starten
Der Start ins Studium ist aufregend und mit Herausforderungen verbunden. Achtung: Neben der Wahl des richtigen Studiengangs und der Organisation des Alltags spielt auch der Versicherungsschutz eine Rolle. Hier die wichtigsten Versicherungen für Studierende im Überblick.
Krankenversicherung: Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht, Studierende können in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert bleiben. Wurde zuvor einen Freiwilligendienst oder Wehrdienst absolviert, wird diese Frist entsprechend verlängert. Danach besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Teilnehmer an dualen Studiengängen sind als Arbeitnehmer selbst krankenversichert, die Beiträge führt dann der Arbeitgeber ab.
Auch eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn sie zahlt, wenn man fahrlässig Schäden verursacht. Im Studium ist man meistens noch über die Eltern mitversichert, sofern diese eine Haftpflichtversicherung haben. Nach Ende der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (meist 25 Jahre) braucht man aber eine eigene Haftpflichtversicherung – am besten in die Vertragsbedingungen der Eltern schauen. Auch der Hausrat im Wohnheim oder WG-Zimmer ist oft über den Vertrag der Eltern versichert, der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung lohnt sich häufig nur bei sehr teurem Hausrat.
Empfehlenswert ist allerdings eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn sie sichert das Einkommen und den Lebensunterhalt, wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall frühzeitig nicht mehr arbeiten kann. Die Folgen können schwerwiegend sein, denn eine staatliche Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer schon jahrelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Schließt man die Berufsunfähigkeitsversicherung schon während des Studiums ab, sind die Prämien in der Regel günstiger und die Bedingungen oft besser. Achtung: Eine Unfallversicherung deckt nur Invalidität durch Unfälle ab, sie ist daher kein vollständiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.