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Hunde- und Katzenbesitzer sollten OP-Kosten absichern
Wenn Ihr vierbeiniger Liebling eine Operation braucht, kostet Sie das als Besitzer oft viel Geld. Unversichert zahlen Sie die Rechnung in voller Höhe aus der eigenen Tasche. Mit einer Operationskostenversicherung können Sie dieses Risiko zum Glück schon für wenige Euro im Monat finanziell absichern.
Hunde und Katzen sind unsere beliebtesten Haustiere. Eine Tier-OP-Versicherung übernimmt die entstehenden Kosten, wenn Ihr krankes Haustier aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung einen operativen Eingriff braucht, um wieder gesund zu werden. So stehen Sie im Ernstfall nicht vor der Entscheidung, ob Sie sich die notwendige Operation überhaupt leisten können. Gut zu wissen: Je nach Anbieter und Tarif lassen sich bis zu 100 Prozent der Operationskosten versichern. Erstattet wird nicht nur die Rechnung für den Eingriff selbst, sondern auch die erforderlichen Untersuchungen vor und nach der Operation einschließlich Labortests und Röntgenaufnahmen, Verbandsmaterial, Medikamenten und Nachsorge. Besonders leistungsstarke Tarife ersetzen sogar die Kosten für die stationäre Unterbringung in einer Tierklinik und erstatten bis zum vierfachen Satz der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT). Die OP-Versicherung gibt es in der Regel ab dem vierten Lebensmonat für alle Hunde und Katzen unabhängig von Größe und Rasse. Eine Altersbeschränkung für den Versicherungsschutz besteht nicht, die Kostenübernahme ist je nach Tarif allerdings auf einen Höchstbetrag begrenzt. Eingeschlossen in die OP-Versicherung ist in der Regel der Auslandsschutz innerhalb Europas, bei einzelnen Anbietern gilt die Deckung sogar weltweit.
Achtung: Hohe Kosten können übrigens auch entstehen, wenn Ihr Vierbeiner einen Schaden verursacht – zum Beispiel, wenn er auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Vor allem Hundebesitzer sollten auch auf einen Tierhalter-Haftpflichtschutz keinesfalls verzichten, weil Sie als Besitzer im Ernstfall persönlich und mit Ihrem ganzen Vermögen für Schäden haften, selbst wenn Sie gar kein persönliches Verschulden trifft.