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Homeoffice-Sturz ist unfallversichert
In der aktuellen Corona-Pandemie arbeiten viele Deutsche im Homeoffice. Unklar war bisher, ob die gesetzliche Unfallversicherung auch den Weg zum heimischen Schreibtisch oder in die Kaffeeküche einschließt, wie es im Betrieb des Arbeitgebers der Fall wäre. Das Bundessozialgericht in Kassel hat jetzt eine Grundsatzentscheidung getroffen (Az. B 2 U 4/21 R).
Ein Arbeitnehmer war auf dem Weg vom Schlafzimmer zum heimischen Arbeitsplatz eine Wendeltreppe herabgestürzt, dabei hatte er sich einen Brustwirbel gebrochen. Die zuständige Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung weigerte sich jedoch, die Folgekosten zu zahlen. Begründung: Gesetzlicher Versicherungsschutz bestehe nur im Arbeitszimmer selbst, nicht für sonstige Wege in der Wohnung, es handele sich daher nicht um einen versicherten Wegeunfall. Man stritt sich durch mehrere Instanzen, das Bundesarbeitsgericht entschied nun endgültig. Die Berufsgenossenschaft müsse sehr wohl für die Kosten des Unfalls wie zum Beispiel eine Reha aufkommen, so das BAG. Im verhandelten Fall befinde sich das Homeoffice auf einer eigenen Etage und der Geschädigte konnte nachweisen, dass er die Treppe nur zu Arbeitszwecken betreten hat. Er habe um 7 Uhr morgens mit der Arbeit begonnen und sich sofort und ohne Umwege vom Schlafzimmer zum Arbeitsplatz begeben, daher liegt zweifelsfrei ein Arbeitsunfall vor.
Mit Blick auf die zahlreichen während der Pandemie zuhause tätigen Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung seit 2021 ohnehin erweitert. Wird die versicherte Tätigkeit im eigenen Haushalt ausgeübt, besteht nun ausdrücklich der gleiche Unfallsschutz wie in der Unternehmensstätte. Versichert sind auch innerhäusliche Wege, die in Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben stehen. Nicht gesetzlich unfallversichert sind aber nach wie vor private Tätigkeiten während der Arbeitszeit. Stürzt man als Arbeitnehmer beispielsweise auf dem Weg zur Haustür, um ein Paket anzunehmen, ist man also nur mit einer privaten Unfallversicherung vor den Folgekosten geschützt.