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BU-Schutz greift auch bei Corona-Langzeitfolgen
Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wenn man wegen der Spätfolgen einer Covid-19-Erkrankung auf Dauer nicht mehr arbeiten kann? Diese Frage beschäftigt viele BU-Versicherte, denn rund ein Drittel aller Covid-19-Patienten leidet unter Nachwirkungen ihrer Erkrankung. Die gute Nachricht: Schwere Corona-Spätfolgen sind durch einen Berufsunfähigkeitsschutz genauso abgesichert wie alle anderen Gesundheitsschäden.
Zu den möglichen Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung gehören Kurzatmigkeit, chronische Erschöpfung und nicht selten neurologische Beschwerden. Wichtig zu wissen: Die Ursache einer Berufsunfähigkeit ist für den Leistungsfall der BU-Versicherung nicht entscheidend. Ob es die Folgen einer Corona-Infektion oder einer anderen Erkrankung sind: Der Versicherer springt ein und zahlt die vereinbarte Rente, wenn man durch die Einschränkungen nachweislich nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Aus diesem Grund greift der BU-Schutz auch bei gravierenden Impfschäden, ein Thema, das in Bezug auf die Nebenwirkungen bestimmter Corona-Impfstoffe aktuell im Gespräch ist. Stellt man als Versicherter einen Antrag auf Berufsunfähigkeit, kommt es zunächst zu einer Leistungsprüfung. On Anspruch auf BU-Rente besteht, entscheidet dann der Grad der Beeinträchtigung und die medizinische Prognose. Bei den meisten BU-Versicherungen beträgt der Prognosezeitraum ein halbes Jahr. Die Berufsunfähigkeitsrente wird also ausgezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate lang andauert. Das stellt ein unabhängiger Arzt oder medizinischer Gutachter fest und nicht der Versicherer.
Ein privater BU-Schutz ist wichtig für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind und finanziell versorgt sein wollen, falls sie aus Gesundheitsgründen vorzeitig nicht mehr arbeiten können. Experten empfehlen, sich so früh wie möglich abzusichern, denn je jünger man startet, desto günstiger ist der Beitrag über die gesamte Laufzeit. Außerdem ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren meist noch tadellos, so dass man keine Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge wegen Vorerkrankungen hinnehmen muss und umfassenden