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Grillunfall: Welche Versicherungen springen ein?
Jetzt im Frühling startet die Grillsaison. Doch beim Umgang mit Anzündhilfen und offenem Feuer kann leicht etwas passieren. Mit dem richtigen Versicherungsschutz und einigen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko zum Glück begrenzen.
Welche Versicherung springt ein, wenn der Schaden erst einmal entstanden ist? Wichtig sind vor allem eine Hausratpolice und eine private Haftpflichtversicherung. Zuerst der harmloseste Fall: Werden eigene Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Kleidung durch Grillfeuer beschädigt, zahlt die Hausratversicherung, sofern man eine solche Police besitzt. Im Rahmen der Außenversicherungsklausel entschädigt der Hausratversicherer auch dann, wenn man außerhalb des eigenen Grundstücks grillt, etwa am Badesee oder auf dem Campingplatz. Falls Sie durch Unvorsichtigkeit am Grill das Eigentum oder die Gesundheit anderer Personen schädigen, springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Die Privathaftpflichtversicherung ist ohnehin unverzichtbar, denn gerade bei Gesundheitsschäden kommt es oft zu hohen Schmerzensgeldforderungen, empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Werden Sie bei einem Brandunfall selbst verletzt und erleiden bleibende Schäden, profitieren Sie von einer privaten Unfallversicherung, in der Sie für den Ernstfall eine laufende Unfallrente oder auch eine hohe Einmalleistung vereinbaren können.
Achtung allerdings: Ein Mindestmaß an Vorsicht sollten Sie auch am Grill walten lassen, denn bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung je nach Mitverschulden kürzen. Stellen Sie Ihren Grill deshalb immer auf festen und nicht brennbaren Untergrund, verwenden Sie statt leicht entflammbarem Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern sichere Grillanzünder. Vermeiden Sie Funkenflug und lassen Sie die Grillkohle vor dem Entsorgen vollständig erkalten. Wichtig natürlich auch: Lassen Sie Kinder in der Nähe von Grillgeräten niemals unbeaufsichtigt.