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Kfz-Teilkaskoversicherung zahlt auch Hagelschäden
Hagelschäden an Autos sind keine Seltenheit, finanziellen Schutz bietet die Kfz-Teilkaskoversicherung. Eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt braucht man bei Hagelschäden nicht zu fürchten, denn anders als in Haftpflicht und Vollkasko hängt der Beitrag zur Teilkaskoversicherung nicht von der Zahl der abgerechneten Schäden ab.
Der Grundschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung kommt ausschließlich für Schäden auf, die man Anderen im Straßenverkehr zufügt. Für Hagelschäden am eigenen Wagen zahlt der Kfz-Versicherer nur, wenn man zusätzlich einen Kaskoschutz (Teil- oder Vollkasko) abgeschlossen hat. Viele Versicherungsgesellschaften bieten nach regionalen Hagelunwettern einen eigenen Vor-Ort-Service an. In einer Partnerwerkstatt des Versicherers wird dann kurzfristig ein Schadenzentrum eingerichtet, dort steht ein Sachverständiger bereit, der mögliche Schäden schnell und unbürokratisch bewertet. Erstattet wird maximal der Zeitwert des Fahrzeugs. Würde die Reparatur am Fahrzeug also 2.000 Euro kosten, obwohl der Wagen schon vor dem Hagelschaden nur noch 1.500 Euro wert war, bekommt man vom Versicherer also nur den Fahrzeugwert von 1.500 Euro. Um Beitrag zu sparen, wird in der Kfz-Teilkasko häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart. Als Kunde trägt man in diesem Fall einen Teil des Kaskoschadens selbst. Völlig kostenfrei ist die Beseitigung des Hagelschadens nur, wenn man einen Teilkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung abschließt.
Fragen Sie nach einem Hagelschaden an Ihrem Wagen einfach bei Ihrem Kfz-Kaskoversicherer nach der nächsten Regulierungsstelle. Auskunft bekommen Sie sofort bei Ihrer Schaden-Hotline. Denken Sie daran: Informieren Sie den Kfz-Versicherer unbedingt, bevor Sie einen Hagelschaden auf eigene Faust reparieren lassen. Die Versicherungsgesellschaften arbeiten mit spezialisierten Karosseriewerkstätten zusammen, die Hagelbeulen am Auto oft mit schonenden und kostengünstigen Verfahren beseitigen können, ohne dass gleich aufwändige Neulackierungen nötig werden.