Aktuelle News: Das sollten Sie wissen!
Wohnungsknappheit: Mietrechtsschutz wird immer wichtiger
Wohnungsknappheit: Mietrechtsschutz wird immer wichtiger
Wohnen nah beim Arbeitsplatz wird immer mehr zum Luxus, in den Ballungsgebieten fehlen hunderttausende Wohnungen. Manche Vermieter nutzen diese Situation aus: Mieten werden nach oben getrieben, dringende Reparaturen hinausgezögert und Altmieter aus ihren Verträgen gedrängt, damit luxussaniert und teuer neu vermietet werden kann. Umsichtige Mieter wappnen sich mit einem Mietrechtsschutz, um sich im Ernstfall ohne Kostenrisiko wehren zu können.
Fragwürdige Kündigung, überzogene Betriebskosten, ausgefallene Heizung, marode Fenster, schon wieder eine schmerzhafte Mieterhöhung: Es gibt zahlreiche Anlässe für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Nicht in jedem Fall kommt es zu einer Einigung im Guten. Häufig müssen die Gerichte entscheiden, rund 30 Prozent aller Zivilprozesse betreffen heute das Mietrecht. Als Streitwert setzen das Gerichte oft eine Jahresmiete an, so dass schon in erster Instanz Gerichts- und Anwaltskosten von mehreren Tausend Euro entstehen können. Wenn man als Mieter seine Recht durchsetzen will, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist guter Rechtsschutz deshalb unverzichtbar. Bei Rechtsstreitigkeiten Im Streitfall zahlt der Mietrechtsschutz die Rechnung des Anwalts, außerdem Gerichtsgebühren, Sachverständigenhonorare und zusätzlich die Aufwendungen des Prozessgegners, die man tragen muss, falls man vor Gericht unterliegt. Der Versicherer trägt auch die Kosten für außergerichtliche Beratung und Schlichtung, falls sich der Mietrechtsstreit doch einvernehmlich regeln lässt, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Rechtsschutzversicherer unterhalten zudem telefonische Hotlines, bei denen man sich vorab beraten lassen und über die Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsstreits informieren kann.
Die Deckungssumme im Mietrechtsschutz sollte nicht unter 300.000 Euro liegen, leistungsstarke Anbieter bieten Versicherungsschutz sogar in unbegrenzter Höhe. Häufig wird eine Selbstbeteiligung von 150 vereinbart, die der Kunde im Versicherungsfall aus eigener Tasche zahlt, der jährliche Beitrag ist dann günstiger. Wichtig ist hier ein Blick in die Vertragsbedingungen: Der Selbstbehalt sollte pro einzelnem Rechtsfall gelten und nicht erneut fällig werden, wenn man eine höhere Instanz anruft. Viele Anbieter gewähren nach mehreren Jahren ohne Versicherungsfall Schadensfreiheitsrabatt auf den Beitrag.