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Langzeiturlaub? Informieren Sie den Gebäudeversicherer
Ob Kanaren, Karibik, Mittelmeer oder Fernost – wer träumt nicht davon, die trüben Wintermonate in wärmeren Weltregionen zu verbringen? Wichtig für Immobilienbesitzer: Bei mehr als 60 Tagen Abwesenheit sollte vorab der Gebäudeversicherer informiert werden, damit der Versicherungsschutz nicht in Gefahr gerät.
Unbewohnte Häuser und Wohnungen sind besonders häufig von Einbrüchen und Sachschäden betroffen. Bei langer Abwesenheit des Versicherungsnehmers behalten sich Gebäudeversicherer deshalb vor, das erhöhte Risiko zu prüfen und im Einzelfall zu entscheiden, ob die Gefahrerhöhung durch den bestehenden Vertrag abgedeckt ist oder ob die Versicherungsprämie vorübergehend angepasst werden muss. Wer länger verreist, sollte in seiner Gebäudepolice nach der genauen Regelung schauen und falls erforderlich Kontakt zum Versicherer aufnehmen.
Wichtig außerdem: Bei fahrlässigem Verhalten können Gebäudeversicherer im Schadenfall die Zahlung je nach dem Grad des Verschuldens kürzen. Während der Abwesenheit deshalb alle Türen und Fenster sicher verschließen, die Wasserzuflüsse absperren, frostgefährdete Außenleitungen leeren und die Heizung mindestens auf Frostschutz stehen lassen, Elektrogeräte in unbewohnten Gebäuden vom Stromnetz trennen.
Basistarife in der Gebäudeversicherung decken nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Unwetter ab, leistungsstärkere Tarife kommen auch für Gebäudeschäden durch Einbruch oder Einbruchversuch auf, zum Beispiel für aufgehebelte Fenster und Türen. Am besten einen Nachbarn oder eine andere Vertrauensperson um regelmäßige Leerung des Briefkastens bitten, denn überquellende Briefkästen sind eine eindeutige Einladung für Einbrecher. Per Zeitschaltuhr, die es für wenige Euro im Baumarkt gibt, lassen sich Lampen in Wohnräumen abends stundenweise anschalten, damit das Haus bewohnt erscheint. Wichtig: Wer bei der Rückkehr aus dem Urlaub tatsächlich einen Gebäudeschaden feststellt, sollte die Schäden vor dem Aufräumen sofort durch Fotos dokumentieren, damit der Gebäudeversicherer die Schadenhöhe rasch ermitteln und abrechnen kann.